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NSE obsiegt in dem Delistingverfahren 23.04.2002
Ad hoc
Dem Antrag der NSE Software AG (WKN 679000) auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in Sachen Delisting hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main stattgegeben. Das durch Rechtsanwalt Dr. Dohm, Kanzlei Mayrhofer & Partner, München, betreute Berufungsverfahren war damit erfolgreich. Die heute verkündete Entscheidung ist im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ergangen. Das Gericht hat abschließend angeordnet, dass die NSE bis zum Abschluss des erstinstanzlichen Hauptsacheverfahrens am Neuen Markt verbleibt. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren bleibt deshalb abzuwarten. NSE geht jedoch nach heutigem Kenntnisstand davon aus, dass die Entscheidung in der Hauptsache der nunmehr getroffenen Gerichtsentscheidung entsprechen wird. Mit einem zwangsweisen Ausschluss vom Neuen Markt aufgrund der von der Deutsche Börse AG angestrebten Änderung des Regelwerks wird somit nicht gerechnet.
Ihr Unternehmenskontakt:
NSE Software AG Gerhard Inninger, CFO Perchtinger Str. 8-10 81379 München Tel.: 089 / 748 33-600 Fax: 089 / 748 33-345 e-Mail: gerhard.inninger@nse.de.
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